Ermahnung

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Produktinformationen "Ermahnung"

Die Dokumentation von Pflichtverletzungen als Formular und Briefform mit dem Ziel, Fehlverhalten des Arbeitnehmers aufzuzeigen und abzustellen

Die Ermahnung gilt als Vorstufe zur Abmahnung und als einfache Rüge, die dem Zweck dient, das... mehr

Die Ermahnung gilt als Vorstufe zur Abmahnung und als einfache Rüge, die dem Zweck dient, das Fehlverhalten des Arbeitnehmers abzustellen ohne eine Kündigungsdrohung auszustellen.

Die Vorlage enthält

  • Datum, Uhrzeit, Ort der arbeitsvertraglichen Pflichtverletzung
  • Feld zur Benennung des Pflichtverstoßes
  • Feld zur Erläuterung der vertraglichen Vereinbarung
  • Hinweis auf Abmahnung bei Wiederholung

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Rechtliche Hinweise mehr

Unsere Artikel wurden mit der größten Sorgfalt erstellt. Sie geben den aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung wieder, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Vielmehr sollen sie als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen sein. Manche vorgeschlagenen Formulierungen sollen auch dazu dienen, Mitarbeiter zu gewissen Verhaltensweisen im Arbeitsablauf zu motivieren. Unsere Artikel können auch nicht in jedem Einzelfall die bei Ihnen bestehenden betrieblichen Besonderheiten und besonderen betrieblichen Interessen abbilden.

Unsere Artikel stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Sie ersetzen eine solche Rechtsberatung im Einzelfall auch nicht. Vielmehr empfehlen wir Ihnen, sofern Sie dies aufgrund Ihrer betrieblichen Situation und besonderer betrieblicher Interessen für notwendig erachten, eine einzelfallbezogene Anpassung dieser Artikel durch einen kompetenten Berater. Einen solchen finden Sie z. B. im Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Herrn Thomas Winkelmeyr (https://www.law-box.de/), der uns bei der Erstellung der Artikel aus arbeitsrechtlicher Sicht laufend unterstützt.

Wir übernehmen deshalb keine Haftung, auch nicht für leichte Fahrlässigkeit.

Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird auf die Nennung der drei Geschlechter verzichtet, wo eine geschlechtsneutrale Formulierung nicht möglich war. In diesen Fällen beziehen die verwendeten männlichen Begriffe auch die weiblichen als auch die inter/diversen Formen mit ein.

Technischer Hinweis mehr

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Die vorliegenden Artikel wurden mit Word 2016 erstellt.

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