Betriebsordnung
Weisungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer zur Aufrechterhaltung der betrieblichen Ordnung
Inhalt der Betriebsordnung
Allgemeine Betriebsanweisung
- Gesundheitsvorsorge und Unfallverhütung
- Verhalten auf dem Betriebsgelände und im Betrieb
- Verhalten am Arbeitsplatz
- Personalangelegenheiten
- allgemeine betriebliche Verhaltensregeln
- Arbeitskleidung und Erscheinungsbild
- Korruptionsverbot
- Nutzung von Firmenfahrzeugen
Brandschutz & Umweltschutz
Hinweise zu Pflichtverstößen und zur außerordentlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Schadensersatzpflicht des Arbeitnehmers
- fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Besondere Anweisungen für Berufskraftfahrer
- Regeln zur Arbeitsausführung vor Fahrtantritt
- Anweisung zur Durchführung von Arbeitsaufträgen
- wichtige Auszüge und deren Anwendung aus EG-Verordnungen und nationalen Gesetzen / EG-Kontrollgeräte / digitaler und analoger Tachograph / Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG)
- Anweisung zur Nutzung von Tablets und Informationstechnologie
- Ausweispflicht
- Maut/On-Board-Unit (OBU Gerät)
- Anweisungen zur Fahrzeugbehandlung
- Regelungen zur Mitführung von Personen und Haustieren
- Verhaltensanweisungen bei Unfällen
- Anweisungen zu Werkstattbesuchen/Reparaturen
- Anweisung zur Betankung des Fahrzeugs
- Straßenverkehrsordnung und Straßenverkehrszulassungsverordnung
- Abstellen der Lastkraftfahrzeuge und Anhänger
- die Betriebszeiten auf dem Firmengelände
- Hinweise und Anweisung zur Benutzung von privaten Fahrzeugen auf dem Betriebsgelände
- Vorlage von Qualifikationsnachweisen, Dokumenten, Weiterbildungen nach BKrFQG und Fahrerlaubnis
- Ruhezeit von 45 Stunden nach dem Fahrpersonalgesetz (FPersG)
- Nutzung des Firmenhandys und der firmeneigenen SIM-Karte
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Unsere Artikel wurden mit der größten Sorgfalt erstellt. Sie geben den aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung wieder, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Vielmehr sollen sie als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen sein. Manche vorgeschlagenen Formulierungen sollen auch dazu dienen, Mitarbeiter zu gewissen Verhaltensweisen im Arbeitsablauf zu motivieren. Unsere Artikel können auch nicht in jedem Einzelfall die bei Ihnen bestehenden betrieblichen Besonderheiten und besonderen betrieblichen Interessen abbilden.
Unsere Artikel stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Sie ersetzen eine solche Rechtsberatung im Einzelfall auch nicht. Vielmehr empfehlen wir Ihnen, sofern Sie dies aufgrund Ihrer betrieblichen Situation und besonderer betrieblicher Interessen für notwendig erachten, eine einzelfallbezogene Anpassung dieser Artikel durch einen kompetenten Berater. Einen solchen finden Sie z. B. im Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Herrn Thomas Winkelmeyr (https://www.law-box.de/), der uns bei der Erstellung der Artikel aus arbeitsrechtlicher Sicht laufend unterstützt.
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