Stellenbeschreibung Leiter Fuhrpark
Leitung, Organisation, Koordination und zuverlässige Bereitstellung des angeforderten Fuhrparks
Leiter
Der Leiter einer Abteilung ist nach unserer Definition eine Führungskraft in der Unternehmensorganisation, die fachliche, organisatorische und personelle Leitungsfunktionen erfüllt.
Entscheidungsvollmacht
Die Entscheidungsvollmachten sind so definiert, dass die Anforderungen an eine leitende Funktion der Stelle im Sinne §5 Abs. 3 und 4 des Betriebsverfassungsgesetzes erfüllt werden.
Obliegenheiten
Die Stellenbeschreibung beinhaltet eine Formulierung, die eine Übertragung von Obliegenheiten des Geschäftsführers oder Inhabers auf die betroffenen Stellen regelt.
Erläuterung der Stellenbeschreibung
Die Vorlagen der Stellenbeschreibungen sind aus Platz- und Formatierungsgründen sowie aufgrund der besseren Lesbarkeit ausschließlich in männlicher Form ausgedrückt. Die personenbezogenen Angaben beziehen sich immer auf Angehörige aller Geschlechter.
Alle Stellenbeschreibungen liegen als formatierte und unformatierte Vorlage vor.
Die Stellenbeschreibung ist so konzipiert, dass sie als Anlage in einen Arbeitsvertrag eingebunden werden kann.
Anforderungsprofil
Das vollständige und detaillierte Konzept der Stellenbeschreibungen stellt zusätzlich das Anforderungsprofil zur Verfügung. Dies setzt sich aus den Qualifikationsanforderungen, den persönlichen und den weiteren Anforderungen zusammen.
- Die Qualifikationsanforderungen bieten hierbei vier vorformulierte, individuell nutzbare Textbausteine. Das persönliche Profil stellt mit vier Kompetenzgruppen eine Vielzahl an Beispielen zur individuellen und detaillierten Stellenbeschreibung zur Verfügung. Die weiteren Anforderungen beinhalten bis zu sieben häufig geforderte Kenntnisse und Fähigkeiten wie beispielsweise Führerschein, Sprachen- und Softwarekenntnisse.
Compliance
Ein verbindlicher Compliance-Text formuliert das Korruptionsverbot am Arbeitsplatz.
Unternehmensziele und Richtlinien
Des Weiteren stehen in den Unternehmensrichtlinien für alle Mitarbeiter zehn vorformulierte Textbausteine zur individuellen Anpassung zur Auswahl. Diese beinhalten Regelungen zum Erhalt der Reputation, zur Wirtschaftlichkeit und zu Betriebsgeheimnissen.
Struktur der Stellenbeschreibung
Die eigentliche Struktur und Erfassung der Stellenbeschreibung unterteilt sich in:
- Kernaufgaben
- besondere Aufgaben
- unterstützende Aufgaben
- Kontrollaufgaben
Eine Vielzahl an stellenbezogenen Formulierungen zur Aufgabenausführung und -erfüllung ergänzt diese Struktur.
Befugnisse
Die möglichen Befugnisse des Stelleninhabers haben wir mit acht Regelungen zu folgenden Themen aufgegriffen:
- Einkauf
- Beauftragung Dritter
- Konditionen und Vertragsverhandlung
- Mindestbestandsmengen
- Stornierung von Aufträgen
- Mängelbeseitigung
- Sonderkonditionen und Reklamation
Weitere Regelungen
Die Stellenbeschreibungen beinhalten Regelungen in folgenden Punkten:
- Informationspflichten
- Zusammenarbeit mit internen und externen Stellen
- Einzelaufträge
- Vollmachten
- Stellvertretung
- QM-Dokumentation
Suchen Sie eine bestimmte Stellenbeschreibung? Benötigen Sie Unterstützung bei der betrieblichen Einführung von Stellenbeschreibungen?
Unsere Artikel wurden mit der größten Sorgfalt erstellt. Sie geben den aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung wieder, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Vielmehr sollen sie als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen sein. Manche vorgeschlagenen Formulierungen sollen auch dazu dienen, Mitarbeiter zu gewissen Verhaltensweisen im Arbeitsablauf zu motivieren. Unsere Artikel können auch nicht in jedem Einzelfall die bei Ihnen bestehenden betrieblichen Besonderheiten und besonderen betrieblichen Interessen abbilden.
Unsere Artikel stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Sie ersetzen eine solche Rechtsberatung im Einzelfall auch nicht. Vielmehr empfehlen wir Ihnen, sofern Sie dies aufgrund Ihrer betrieblichen Situation und besonderer betrieblicher Interessen für notwendig erachten, eine einzelfallbezogene Anpassung dieser Artikel durch einen kompetenten Berater. Einen solchen finden Sie z. B. im Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Herrn Thomas Winkelmeyr (https://www.law-box.de/), der uns bei der Erstellung der Artikel aus arbeitsrechtlicher Sicht laufend unterstützt.
Wir übernehmen deshalb keine Haftung, auch nicht für leichte Fahrlässigkeit.
Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird auf die Nennung der drei Geschlechter verzichtet, wo eine geschlechtsneutrale Formulierung nicht möglich war. In diesen Fällen beziehen die verwendeten männlichen Begriffe auch die weiblichen als auch die inter/diversen Formen mit ein.
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Die vorliegenden Artikel wurden mit Word 2016 erstellt.