Funktionsbeschreibung Gefahrgutbeauftragter

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Produktinformationen "Funktionsbeschreibung Gefahrgutbeauftragter"
Erläuterung der Funktionsbeschreibungen Die Vorlagen der Funktionsbeschreibungen sind aus... mehr

Erläuterung der Funktionsbeschreibungen

Die Vorlagen der Funktionsbeschreibungen sind aus Platz- und Formatierungsgründen sowie aufgrund der besseren Lesbarkeit ausschließlich in männlicher Form ausgedrückt. Die personenbezogenen Angaben beziehen sich immer auf Angehörige aller Geschlechter.

Die Funktionsbeschreibungen werden sowohl als gestaltete Vorlage und nachfolgend im erworbenen Dokument in reiner Textform zur Verfügung gestellt.

Anforderungsprofil

Das vollständige und detaillierte Konzept der Funktionsbeschreibung stellt zusätzlich das Anforderungsprofil zur Verfügung. Dies setzt sich aus den Qualifikationsanforderungen, den persönlichen und den weiteren Anforderungen zusammen.

Struktur der Funktionsbeschreibung

Die eigentliche Struktur und Erfassung der Funktionsbeschreibung unterteilt sich in:

  • Aufgaben
  • besondere Aufgaben
  • beraten & unterstützen
  • Informationspflicht
  • besondere Befugnisse
  • Stellvertretung
  • QM-Dokumentation

Die Funktionsbeschreibungen enthalten eine Ernennungsvereinbarung mit Formulierungen zu Zeitaufwand, Regelungen und Einbindungen zum bestehenden Arbeitsverhältnis.

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Rechtliche Hinweise mehr

Unsere Artikel wurden mit der größten Sorgfalt erstellt. Sie geben den aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung wieder, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Vielmehr sollen sie als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen sein. Manche vorgeschlagenen Formulierungen sollen auch dazu dienen, Mitarbeiter zu gewissen Verhaltensweisen im Arbeitsablauf zu motivieren. Unsere Artikel können auch nicht in jedem Einzelfall die bei Ihnen bestehenden betrieblichen Besonderheiten und besonderen betrieblichen Interessen abbilden.

Unsere Artikel stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Sie ersetzen eine solche Rechtsberatung im Einzelfall auch nicht. Vielmehr empfehlen wir Ihnen, sofern Sie dies aufgrund Ihrer betrieblichen Situation und besonderer betrieblicher Interessen für notwendig erachten, eine einzelfallbezogene Anpassung dieser Artikel durch einen kompetenten Berater. Einen solchen finden Sie z. B. im Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Herrn Thomas Winkelmeyr (https://www.law-box.de/), der uns bei der Erstellung der Artikel aus arbeitsrechtlicher Sicht laufend unterstützt.

Wir übernehmen deshalb keine Haftung, auch nicht für leichte Fahrlässigkeit.

Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird auf die Nennung der drei Geschlechter verzichtet, wo eine geschlechtsneutrale Formulierung nicht möglich war. In diesen Fällen beziehen die verwendeten männlichen Begriffe auch die weiblichen als auch die inter/diversen Formen mit ein.

Technischer Hinweis mehr

Der Lizenznehmer hat sicherzustellen, dass auf seiner Seite die technischen und tatsächlichen Voraussetzungen für den Empfang der digitalen Inhalte gegeben sind. Ebenso ist es Sache des Lizenznehmers, geeignete Software bereitzuhalten, die ein ordnungsgemäßes Öffnen, Verwalten, Bearbeiten und Ausdrucken der digitalen Dateien und Inhalte ermöglicht.

Die vorliegenden Artikel wurden mit Word 2016 erstellt.

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