Kurzarbeitergeld – Corona-Krise – Konjunkturabsturz

Damit betroffenen Unternehmen möglichst schnell mit dem neuen Kurzarbeitergeld aus der Krise geholfen werden kann, wird die Gesetzesänderung im Eilverfahren schon am Mittwoch, den 11.03.2020 in Bundestag und Bundesrat verabschiedet. In Kraft treten wird sie ab April. Mit der Neuregelung des Kurzarbeitergelds wird ebenfalls eine Verordnungsermächtigung für die Regierung erlassen. Diese erlaubt es der Regierung, die Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld zu ändern, ohne dafür Rücksprache mit dem Parlament halten zu müssen. Die Verordnungsermächtigung für die Regierung in Sachen Kurzarbeitergeld soll bis zum Ende des Jahres 2021 gültig bleiben.

Dieser Beitrag erläutert:

  • was es mit dem neuen Kurzarbeitergeld auf sich hat,
  • wer es beantragen kann
  • und wo die Neuerungen liegen 

Kurzarbeitergeld – Hintergrund

Das Kurzarbeitergeld ist eine bewährte staatliche Maßnahme, um Unternehmen zu unterstützen, die sich in einer schwerwiegenden wirtschaftlichen Krise befinden. Kurzarbeitergeld ist als teilweiser Lohnersatz gedacht. Betriebe, die aufgrund einer schlechten Auftragslage beim Decken ihrer Lohnkosten in Schwierigkeiten geraten, können Kurzarbeit anordnen. Durch die Bundesagentur für Arbeit unterstützt der Staat den Betrieb dann durch die Übernahme eines Teils der Lohnkosten – bei gleichzeitiger Reduzierung der gearbeiteten Stundenzahl.

Was bedeutet die neue Kurzarbeiterregelung genau?

Die neue Kurzarbeiterregelung soll vor allem den Zugang zum Kurzarbeitergeld für Unternehmen erleichtern.

Zugang / Erleichterung

  • bei Arbeitsausfall von 10 % der Mitarbeiter (früher 1/3)
  • Sozialversicherungsbeiträge werden von der Bundesagentur für Arbeit übernommen (bisher hat der Arbeitgeber 80 % getragen)
  • Arbeitnehmerüberlassungen sind auch antragsberechtigt 

Weg zum Kurzarbeitergeld?

Über die Webseite der Bundesagentur für Arbeit sind alle Vordrucke und Dokumente für die Antragstellung sowie eine Anleitung dafür zu finden. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmervertretungen wie beispielsweise der Betriebsrat dürfen bei der Bundesagentur für Arbeit den Antrag auf Kurzarbeit stellen. Dies ist unkompliziert auch online möglich. In Unternehmen, die keinen Betriebsrat haben, müssen alle Mitarbeiter, die in Kurzarbeit gehen wollen, persönlich zustimmen.

Höhe des Kurzarbeitergeldes?

Das Kurzarbeitergeld erreicht die Berechtigten in Form eines Lohnzuschusses, der etwa 60 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettolohns erstattet. Arbeitnehmer mit Kind erhalten dagegen etwa 67 Prozent des Nettolohns als Kurzarbeitergeld. Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes ist üblicherweise auf zwölf Monate befristet, soll aber durch die Neuregelung auf bis zu 24 Monate verlängert werden können. Das Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitgeber ausbezahlt.