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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Thomas Winkelmeyr

Seine Mandanten sind sowohl Arbeitgeber und Geschäftsführer als auch Führungskräfte, Arbeitnehmer und Betriebsräte, die er in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts berät und vertritt.

Er steht seinen Mandanten von der Arbeitsvertragsgestaltung über die umfassende Begleitung bei allen relevanten Gestaltungs- und Konfliktthemen im Bereich des Arbeitsrechts mit Rat und Tat zur Seite.

Er ist rechtlicher Partner, wenn es um Kündigungen, Aufhebungsverträge, Befristungen oder um Umstrukturierungen, Betriebsübergange sowie notwendige Verhandlungen über Interessensausgleich und Sozialplan geht.

Er berät zudem auch zu Themen der Arbeitnehmerüberlassung, der Werkvertragsgestaltung und des Sozialversicherungsrechts und kann insbesondere Unternehmen bei Fragen und Problemen zum Beitragsrecht (z. B. bei Scheinselbstständigkeit) gezielt weiterhelfen.

 

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